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LG Bonn, 12.12.2000 - 8 T 234/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessdifferenzgebühr als "Kosten des Vergleichs"
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 15.09.2000 - 5 C 93/99
- LG Bonn, 12.12.2000 - 8 T 234/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 21.10.1996 - 11 W 2560/96
Auszug aus LG Bonn, 12.12.2000 - 8 T 234/00
Die Geltendmachung dieser Ansprüche im Rahmen der Vergleichsverhandlungen erfolgt damit allein im Hinblick auf den angestrebten Vergleichsabschluss, sodass die dadurch entstandenen Kosten - sofern der Vergleich zu Stande kommt - folgerichtig "Kosten des Vergleichs" sind (…OLG Hamm, a.a.O.; vgl. auch OLG München, Anwaltsblatt 1997, 42; NJW-RR 1998, 429 f; OLG Schleswig, JurBüro 1998, 472) . - OLG Hamm, 03.06.1998 - 23 W 149/98
Auszug aus LG Bonn, 12.12.2000 - 8 T 234/00
Damit ist jedoch noch nicht die Frage geklärt, ob diese Gebühr in jedem Fall als Teil der "Kosten des Rechtsstreits" zu behandeln ist und gemäß § 91 ZPO der prozessualen Erstattungspflicht der Parteien unterliegt (so auch OLG Hamm, JurBüro 1998, 544).